Wahlen
Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten. Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Art der Wahl |
Datum der zuletzt |
Zeitpunkt der nächsten Wahl |
Landtagswahl |
15.10.2017 |
Herbst 2022 |
Kommunalwahl |
11.09.2016 |
Herbst 2021 |
Bundestagswahl |
24.09.2017 |
Herbst 2021 |
Bürgermeisterwahl | 25.05.2014 | Herbst 2021 |
Europawahl |
25.05.2014 |
26.05.2019 |
Landratswahl | 11.09.2011 | 26.05.2019 |
Die Gemeinde Wangerland benötigt ca. 100 Wahlhelfer am Wahltag. Zur Übernahme des Wahlehrenamtes ist jeder verpflichtet, es sei denn eine Ausnahme liegt vor. Besonders schön ist es, wenn sich die Wahlhelfer freiwillig melden. Sollten Sie bereit sein, das Wahlehrenamt auszuüben, so melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Wangerland an folgende Ansprechpartner:
Thomas Hayen
Zimmer 104
Telefon: 04463 989 - 104
E-Mail:
Bianca Siuts
Zimmer 205
Telefon: 04463 989 - 142
E-Mail:
Die Gemeinde Wangerland benötigt noch Wahlhelfer für die zukünftigen Wahlen. Am 26.05.2019 ist Europa- und Landratswahl (Stichwahl: 16.06.2019). Gesucht werden Wahlberechtigte, die die Funktion Wahlvorsteher bzw. Stellvertreter, Schriftführer bzw. Stellvertreter oder Beisitzer in einem Wahlvorstand ausüben können. Das Erfrischungsgeld beträgt 45,00 Euro für den Wahlvorsteher und 30,00 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes. Freiwillige Helfer melden sich bitte bei Herrn Hayen (04463 989 - 104 oder ) oder Frau Siuts (04463 989 - 142 oder ).
Mühlena
Bürgermeister