Zweitwohnunungsteuer
Allgemeine Informationen
Der Rat der Gemeinde Wangerland hat in seiner Sitzung vom 16.09.1992 rückwirkend zum 01.01.1991 den Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen. Danach ist steuerpflichtig, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat.
Gem. § 1 Abs. 2 der Zweitwohnungssteuersatzung ist eine Zweitwohnung jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat, insbesondere zu Erholungs-, Berufs- und Ausbildungszwecken. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft als Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu einem anderen Zweck nutzt.
Ansprechpartner
Abteilung II - FinanzenHelmsteder Straße 1
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Frau A. Janßen
Raum 117
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