Vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
In der Gemeinde Wangerland wird eine Vergnügungssteuer erhoben. Diese hat neben der Funktion der Einnahmebeschaffung auch eine Lenkungsfunktion. Aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten soll die übermäßige Verbreitung von Spielautomaten eingeschränkt werden. Nach der Satzung sind unter anderem Tanzveranstaltungen, Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern und das Bereitstellen von elektronischen Spiel- und Unterhaltungsgeräten an für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten Steuergegenstand. Die Satzung wird im Gemeinderat beschlossen.
Die An- und Abmeldung hat jeweils innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu erfolgen. Die Steuerpflicht beginnt und endet mit dem Monat, in dem das Gerät aufgestellt oder entfernt wird.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Fachdienst Finanzen.
Ansprechpartner
Abteilung II - FinanzenHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen
Herr O. Remmers
Raum 116
Helmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 174
04463 989 - 150
Frau C. Ehmen
Raum 116
Helmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 124
04463 989 - 150