Untersuchungsberechtigungsscheine
Allgemeine Informationen
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und ärztlich untersucht werden müssen, erhalten beim Einwohnermeldeamt auf Antrag gebührenfrei einen Untersuchungsberechtigungsschein. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der UB-Schein kann auch an einen Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden. Mitzubringen ist der Personal- bzw. Kinderausweis oder der Reisepass.
Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Abteilung IV - Bürgerdienste, Ordnung und SozialesHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen
