Kirchenaustritte
Allgemeine Informationen
Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, ist das Standesamt Wangerland für Sie zuständig, sofern Sie in Wangerland gemeldet sind. Der Kirchenaustritt kann nur persönlich erklärt werden.
Der Kirchenaustritt ist sofort wirksam. Die Kirchensteuerpflicht entfällt zum Folgemonat.
Notwendige Unterlagen
Mitzubringen ist:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wurde die Religionszugehörikeit in Ihrer Eheurkunde eingetragen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Kosten
Kirchenaustritt: 30,00 €
Ansprechpartner
Abteilung IV - Bürgerdienste, Ordnung und SozialesHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen

Frau C. Geerdes
Raum 103
Helmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 103
04463 989 - 150
Frau M. Fietz
Raum 105
Helmsteder Str. 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 115
04463 989 - 150