Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Kinder können ab Geburt einen Kinderreisepass besitzen. Bei Reisen außerhalb der BRD ist es zu empfehlen bzw. vorgeschrieben, dass Kinder einen Kinderreisepass besitzen. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, immer mit einem biometrischen Lichtbild ausgestellt. Der Kinderreisepass wird für die Dauer von sechs Jahren, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Kinder für die ein Dokument ausgestellt werden soll, sind zur Antragsstellung mitzubringen.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird folgendes benötigt:
- alter Kinderausweis oder wenn nicht vorhanden eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (speziell für die Ausstellung eines Reisepasses)
- Größe und Augenfarbe des Kindes
- Unterschriften der Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Kosten
Ausstellung Kinderreisepass: 13,- Euro
Verlängerung: 6,- Euro
Ansprechpartner
Abteilung IV - Bürgerdienste, Ordnung und SozialesHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen
