Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Kinder können ab Geburt einen Kinderreisepass besitzen. Bei Reisen außerhalb der BRD ist es zu empfehlen bzw. vorgeschrieben, dass Kinder einen Kinderreisepass besitzen. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, immer mit einem biometrischen Lichtbild ausgestellt.
Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Kinder für die ein Dokument ausgestellt werden soll, sind zur Antragsstellung mitzubringen.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird folgendes benötigt:
- alter Kinderausweis oder wenn nicht vorhanden eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (speziell für die Ausstellung eines Reisepasses)
- Größe und Augenfarbe des Kindes
- Unterschriften der Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Kosten
Ausstellung Kinderreisepass: 13,- Euro
Verlängerung: 6,- Euro
Ansprechpartner
Abteilung IV - Bürgerdienste, Ordnung und SozialesHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen
