Jahresgästebeitrag
Allgemeine Informationen
Gemäß § 4 Abs. 3 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Wangerland sind Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige verpflichtet, einen Jahreskurbeitrag zu entrichten. Der Jahreskurbeitrag ist eine Gegenleistung dafür, dass einer ortsfremden Person die Möglichkeit zur Kuranwendung und zur Erholung geboten wird. Die neue Kurbeitragssatzung 2008 als Download finden Sie hier.
Nähere Auskünfte zum Jahreskurbeitrag und dessen Höhe erhalten Sie im Fachdienst Finanzen.
Ansprechpartner
Abteilung II - FinanzenHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen
Frau C. Ehmen
Raum 116
Helmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 124
04463 989 - 150
Herr O. Remmers
Raum 116
Helmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 174
04463 989 - 150