Gewerbeangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Gemäß § 14 der Gewerbeordnung sind der zuständigen Behörde der Beginn, eine Veränderung und die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit (egal ob haupt- oder nebenberuflich) anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist der Betrieb eines selbstständigen stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweigniederlassung oder der Betrieb einer unselbstständigen Zweigstelle.
Anzeigepflichtige Person ist:
- bei einem Einzelunternehmen der Gewerbetreibende selbst
- bei einer Personengesellschaft (z.B. GbR) alle Gesellschafter
- bei juristischen Personen (z. B. GmbH) der gesetzliche Vertreter
Die Anzeige dient dem Zweck, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.
Vordrucke für Gewerbean-, ab- oder -ummeldungen finden Sie hier.
E-Mail: gewerbe@wangerland.org
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Die Gebühr für eine Gewerbean-, ab- oder -ummeldung beträgt jeweils 30,00 €
Ansprechpartner
Abteilung IV - Bürgerdienste, Ordnung und SozialesHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen

Frau C. Rabenstein
Raum 102
Helmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 102
04463 989 - 150