Führungszeugnisse
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, ausgestellt. Der Antrag auf Ausstellung wird beim Einwohnermeldeamt gestellt. Die Ausstellung dauert ca. 7 - 10 Tage. Sofern das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sind bei der Antragsstellung die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck zu nennen.
Jetzt neu:
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay" beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen.
Kosten
13,00 €
Ansprechpartner
Abteilung IV - Bürgerdienste, Ordnung und SozialesHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen
