Tourismusbeitrag
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Wangerland ist für ihren Ortsteil Hohenkirchen als Erholungsort, für ihren Ortsteil Horumersiel-Schillig als Nordseeheilbad sowie für ihre Ortsteile Hooksiel und Minsen-Förrien als Küstenbadeort staatlich anerkannt. Sie erhebt in diesen Ortsteilen zur Deckung des Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung sowie für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung einen Fremdenverkehrsbeitrag.
Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Das sind in der Regel die Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften und Betrieben wie z.B. Schank- und Gastwirtschaften, Apotheken, Werbeagenturen, sonstige Verkaufsgeschäfte, aber auch private Zimmer- und Ferienwohnungsvermieter. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass hier allein die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, für die Begründung der Beitragspflicht ausreicht. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen, die, ohne in den anerkannten Gebieten ihren Wohnsitz oder Betriebssitz zu haben, vorrübergehend dort erwerbstätig sind.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Fachdienst Finanzen.
Ansprechpartner
Abteilung II - FinanzenHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen
Frau K. Wille
Raum 118
Helmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 151
04463 989 - 150
Formulare
Erfassungsbogen Gewerbe VA 2019-gelb
Erfassungsbogen Gewerbe VA 2020-gelb
Erfassungsbogen Gewerbe VA 2021-gelb
Erfassungsbogen Vermieter 2019-blau
Erfassungsbogen Vermieter 2020-blau
Erfassungsbogen Vermieter 2021-blau
Erfassungsbogen Vermietung Verpachtung 2019-grün
Erfassungsbogen Vermietung Verpachtung 2020-grün
Erfassungsbogen Vermietung Verpachtung 2021-grün