Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland schließen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte erteilen Ihnen das ausländische Standesamt oder die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland. Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dazu gehören z. B. Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz und die Türkei. Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt ihres Wohnsitzes (bzw. des letzen Wohnsitzes) in Deutschland. Wenn Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben, dann lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen und eventuell durch die deutsche Botschaft legalisieren. Im Ausland können Sie häufig keine Namenserklärungen abgeben, wie sie das deutsche Recht vorsieht.
Über namensrechtliche Erklärungsmöglichkeiten sowie eine eventuelle Nachbeurkundung Ihrer Ehe im Ausland berät Sie das Standesamt gerne.
Kosten
50,-€
Ansprechpartner
Abteilung IV - Bürgerdienste, Ordnung und SozialesHelmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen

Frau M. Fietz
Raum 105
Helmsteder Str. 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 115
04463 989 - 150
Frau C. Geerdes
Raum 104
Helmsteder Straße 1
26434 Hohenkirchen 04463 989 - 103
04463 989 - 150